| Krankenversicherungen |
| Auf Grund der seit dem 01.01.1996 geltenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V, hat jeder das Recht der Wahl seiner Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen. |
| Zu beachten sind die entsprechenden Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Krankenversicherungen sowie das Einkommen und die Art der Beschäftigung des Versicherten. |
| Ein Wechsel der Krankenkasse ist dabei in der Regel zum Jahreswechsel möglich und bringt im Bereich der gesetzlich Versicherten dem Mitglied eine Kosteneinsparung. |
| Eine gravierende Leistungsverbesserung erzielt man allerdings nur durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung oder, falls nicht möglich, durch eine private Krankenzusatzversicherung. |
| Ein Informationsblatt erklärt kurz die wesentlichen Unterschiede zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung |
| Interessieren Sie die einzelnen Möglichkeiten oder möchten Sie ein diesbezügliches unverbindliches Angebot, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. |